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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeines

Unsere nachstehenden Bedingungen ersetzen und schließen alle Konditionen des Käufers aus, soweit nicht im Einzelfall besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. Im Falle irgendeiner sinngemäßen Abweichung zwischen dem deutschen und dem englischen Text ist der erstere maßgebend.

Lieferung

Die Lieferung erfolgt nach den vereinbarten Lieferbedingungen unter Zugrundelegung der Incoterms-Regeln der Internationalen Handelskammer. Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Zahlung

Zahlung sofort, netto. Falls der Käufer nicht bei Fälligkeit bezahlt, werden Zinsen in Höhe von 2% über den jeweiligen Wechseldiskontsatz der Deutschen Bundesbank erhoben.

Gewährleistung

Der Verkäufer haftet nicht für irgendeinen Verlust oder Schaden, der aus Verwendung der mit dieser Rechnung verkauften Waren herrührt, gleichgültig, ob diese in Übereinstimmung mit Empfehlungen des Verkäufers erfolgt ist oder nicht. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für die Verletzung von Patentrechten, die dritter Seite gehören. Der Käufer verzichtet gegenüber dem Verkäufer auf Schadenersatz für Verluste, Forderungen, Schäden oder Haftung, welche aus dem Verkauf, der Verarbeitung oder Verwendung der Waren herrührt. Ansprüche aus Gewicht oder Qualität sind unverzüglich anzuzeigen. Die Haftung des Verkäufers für Schäden ist auf den Verkaufswert der speziellen Lieferung begrenzt, gleichgültig, welcher Anspruch erhoben wird.

Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Unvermögen, Heizöl, Strom, Rohmaterialien zu beschaffen, Nichtverfügbarkeit von Frachtraum in geeignteten Transportmitteln, Unfall, Maschinen- oder Geräteschaden, oder anderer Ursachen die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen und die Herstellung oder Verschiffung der Waren verhindern, kann der Verkauf vom Verkäufer ohne Haftung storniert werden.

Recht und Gerichtsstand

Für den Verkauf gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist München, falls nicht der Verkäufer dem Gerichtsstand des Käufers zustimmt. Jede Lieferung oder Verschiffung gilt als separater Vertrag.

Kursänderungen

Die Preise, die vom Verkäufer für die Waren aufgeführt werden, basieren auf den gegenwärtigen Wechselkursen. Alle späteren Verschlechterungen der Wechselkurse gehen zu Lasten des Käufers.

Preise

Sind im Kaufpreis irgendwelche Nebenkosten wie öffentliche Abgaben, Frachten, Gebühren, Zölle oder Steuern enthalten, so geht eine etwaige spätere Erhöhung oder Neueinführung zu Lasten des Käufers.

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wenn die von uns gelieferte Ware vor Bezahlung mit anderen Waren vermengt oder vermischt wird, soll das Eigentum an der vermengten oder vermischten Ware an uns übergehen. Das Eigentum an dem Fertigfabrikat wird an uns übertragen.
Bei Verkauf des Fertigfabrikats vor Bezahlung gelten die aus dem Verkauf resultierenden Ansprüche als an uns abgetreten.

Versicherung

Falls der Käufer die Ware nicht ab Werk kauft, gehen die Kosten für Transport und Versicherung zu seinen Lasten, wobei in jedem Fall eine SVS-Versicherung durch den Verkäufer abgeschlossen wird.